Die Deutsche Bahn macht einen Großteil ihres Gewinnes im Nahverkehr – teils wegen Subventionen des Bundes, teils wegen absurd hoher Fahrpreise. Der erste Teil (die Subventionen) ist es, der die EU-Kommission dazu bewegt hat, diese Gewinne zu kappen und die Bahn dazu zu verpflichten, einen Teil dieser Gewinne an den Bund zurückzuführen, wie diesem SPIEGEL-Online-Artikel zu entnehmen ist.
Der zweite Teil (die hohen Fahrpreise) ist es, die mich folgende Rechnung aufstellen lässt:
Ich als Kunde zahle einen Fahrpreis p. In diesem Preis ist eine Gewinnspanne g<p enthalten. Von diesem g wird nun eine Rückzahlung r<g an den Bund geleistet. Damit zahle ich als Kunde bei einer Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr einen Betrag r an den Bund.
Was ist das eigentlich anderes als eine (gut versteckte) Steuer?
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Da wurde die Bahn ja ganz schön heftig kritisiert wegen ihres Bedienzuschlags und hat diesen unter dem öffentlichen Druck jetzt zurückgenommen. So weit, so gut. Damit ist der Zuschlag erstmal vom Tisch.
Natürlich will Herr Mehdorn das Geld trotzdem, um die Aktionäre milde zu stimmen und so einen ordentlichen Börsengang hinzulegen. Und deswegen hat er seine Strategen gleich daran gesetzt, eine Alternative zum Bedienzuschlag zu entwickeln, und siehe da, die Strategen sind auch direkt zu einer Lösung gekommen, wie auf Spiegel Online nachzulesen ist:
Eine Möglichkeit sei, an Stelle eines Aufschlags für Schalterkunden einen Rabatt für Käufe im Internet und am Automaten einzuführen – dies werde aber womöglich erst 2009 umgesetzt.
Warum wohl erst 2009? Weil es so schwierig ist, einen Rabatt einzuführen? Wohl kaum. Statt dessen wird man 2009 die Preise pro Ticket um genau die 2,50 anheben, die der Online-Rabatt dann ausmachen wird. So führt man dann doch den Bedienzuschlag durch die Hintertür ein, verkauft das ganze dann noch euphemistisch als “Rabatt” und den Kunden für dumm. Hauptsache, der Aktienkurs stimmt.
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Bei der deutschen Bahn wurde also, wie auch schon bei der Telekom, gespitzelt und gespäht. Interessant ist die Stellungnahme eines Bahnsprechers: es seien insgesamt 800.000 Euro an den “Informationsbeschaffer” geflossen. Und:
Es gab keine Aufträge zur Beschaffung nicht öffentlich zugänglicher Daten.
Aha. Und jetzt soll man also glauben, dass die Bahn mal eben fast eine Million Euro für Informationen hinblättert, die ohnehin öffentlich zugänglich sind. Ein paar Google-Abfragen werden das wohl kaum gewesen sein. Aber die Formulierung “öffentlich zugängliche Daten” ist auch sehr durchlässig: wenn ich mich auf der Straße von A nach B bewege, dann tue ich das im öffentlichen Raum, und meine Bewegung ist für jeden nachvollziehbar. Man könnte also die Verfolgung einer Person und die Erstellung eines kompletten Bewegungsprofils als “öffentlich zugängliche Daten” betrachten. Auch Mobilfunktelefonate, deren Datenpakete ja frei verfügbar durch die öffentlich zugängliche Luft schwirren, könnte man mit etwas gutem Willen als “öffentlich zugängliche Daten” bezeichnen. Und so kann man die Aussage des Bahn-Bediensteten tatsächlich glauben.
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